GEMA

Zwischen dem Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V. (BVBW) und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Rahmen- und Pauschalvertrag. Als Mitglied des Blasmusik Kreisverbands Ludwigsburg profitieren unsere Vereine von den Leistungen dieses Vertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten. Alle Regelungen und Informationen zur GEMA finden Sie auf dieser Seite.

Die GEMA

Die GEMA ("Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte") ist eine Verwertungsgesellschaft, die für die Verwaltung von Nutzungsrechten bei öffentlicher Musiknutzung zuständig ist. Die GEMA erhebt Gebühren für die Nutzung von Musik in bestimmten Situationen und Umfeldern. Zahlen müssen alle, die urheberrechtliche geschützte Musik von GEMA-vertretenen Künstlern öffentlich bei Veranstaltungen oder im Internet nutzen wollen. Die eingenommenen Gebühren gibt die GEMA zum größten Teil an diese Künstler weiter. 

Damit die GEMA diesen Auftrag erfüllen kann, ist es wichtig, dass Vereine Ihre Veranstaltungen an die GEMA melden und besonders auch die jeweiligen Musikfolgen im Anschluss zeitnah einreichen. 

Zwischen dem BVBW (inkl. seiner Kreisverbände) und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine des BVBW profitieren von den Leistungen dieses Pauschalvertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten.

GEMA-LEITFADEN

Seit August 2022 gibt es einen neuen Leitfaden zur GEMA-Meldung, der insbesondere Hinweise zum neuen Online-Portal der GEMA gibt. Neu ist seit Kurzem, dass die Anmeldung von Veranstaltungen und das Einreichen von Setlists ab sofort über das Onlineportal erfolgen muss. Alle Vereine wurden hierfür von der GEMA angeschrieben und haben postalisch ihren Zugangscode erhalten.

Downloads