Ehrungen

Der Blasmusik Kreisverband Ludwigsburg sowie der Dachverband, der Blasmusikverband Baden-Württemberg, leben aktiv eine Kultur der Wertschätzung. Dazu gehören Ehrungen für langjährige Verdienste für Musikerinnen oder Musiker, Dirigierende, Vorsitzende oder Vorstandsmitglieder.

Ehrungen

Antragsfristen und Sonderregelungen

Ehrungsanträge für Ehrungen des BVBW, der BDMV und der CISM sind durch den Antragsteller immer mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin bei der Geschäftsstelle des Blasmusik Kreisverbands Ludwigsburg einzureichen.
Abweichungen in der Antragsstellung sowie in der Vergabe von Ehrungen können ausschließlich nur vom BVBW-Präsidium beschlossen werden.

Form der Einreichung

Die Anträge müssen nach den jeweils gültigen Formularen bzw. der anzuwendenden Software der Verbände vollständig und sachlich richtig ausgefüllt, eingereicht werden. Die elektronische Übermittlung der Ehrungsanträge nach dem Standard der ComMusic-Software (Verein/Verband) ist für die Vereine an die Kreisverbände grundsätzlich verpflichtend.

Sonstiges

Bei der Antragstellung soll darauf geachtet werden, dass für eine Person keine Mehrfachehrungen zum gleichen Ehrungstermin vorgenommen werden.
Werden im Rahmen der Ehrung Urkunden oder Ehrenbriefe ausgehändigt, so sollte der Antragsteller eine Rahmung vornehmen.
Die Festlegung der Kostensätze für die Aushändigung von Ehrungszeichen und Urkunden obliegt der BVBW-Geschäftsstelle und den jeweiligen Kreisverbänden.

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